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Lernfahrausweis beantragen Zürich

Lernfahrausweis beantragen Zürich

Mit dem Lernfahrausweis das Autofahren lernen 

 

Das 18. Lebensjahr rückt immer näher. Die Volljährigkeit und somit das Gefühl der Freiheit ist greifbar nah. Endlich den eigenen Führerausweis besitzen und nicht mehr von den Eltern sich fahren lassen. Der Einstieg in die kommende Freiheit ist ab dem 17. Lebensjahr möglich. Zuerst musst Du noch den Lernfahrausweis in Zürich beantragen. Mit der Beantragung des Lernfahrausweises ab 17 Jahren ist der vorzeitige Beginn zur Erreichung des Führerausweises schon möglich. Sobald Du den Lernfahrausweis hast, solltest Du auch den VKU Kurs besuchen. Wir unterrichten jeden Monat einen Verkehrskunde (VKU) Kurs. Dann können die lang ersehnten praktischen Fahrstunden in Zürich schon bald erfolgen. Hierfür bedarf es jedoch ein paar Voraussetzungen, um den Lernfahrausweis ab 17 Jahren beantragen zu können und es mit dem Unterricht losgehen kann.

 



So einfach kann gestartet werden


Das Mindestalter ist 17 Jahre, um den Lernfahrausweis, kurz LA genannt, beantragen zu können. Es besteht die Möglichkeit, die Basistheorieprüfung im Strassenverkehrsamt einen Monat vor dem 17. Lebensjahr abzulegen. Noch früher ist durch die gesetzliche Regelung nicht möglich. Der Fahrschüler muss geistig und körperlich fit sein. Bei gesundheitlichen Beschwerden muss abgeklärt werden, ob den medizinischen Anforderungen entsprochen wird. Ein Gesundheitscheck bekundet dann, ob der Fahrschüler geeignet ist, den Lernfahrausweis beantragen zu können. 

Neben den kommenden Fahrstunden ist die Voraussetzung für den Lernausweis in Zürich den Nothelferkurs vorab zu absolvieren. Die Kurse befinden sich in unmittelbarer Nähe des eigenen Wohnortes sowie in Zürich. 

 



Das erfolgreiche Lernfahrausweisgesuch


Um den Lernfahrausweis beantragen zu können, kannst Du das notwendige Formular auf unserer Webseite heruntergeladen oder direkt im Strassenverkehrsamt abholen. Anschliessend wird das Formular vollständig ausgefüllt und mit dem Nothelferausweis abgegeben. Es wird ein Sehtest benötigt. Dieser kann vom Augenarzt oder beim Optiker erfolgen. Zur Identifikation muss zudem der Personalausweis mitgenommen werden. Der erfolgte Sehtest besitzt eine Gültigkeit von 24 Monaten. 

Je nach Kanton sind weitere Unterlagen notwendig. Welche dies sind, lässt sich aufgrund des auszufüllenden Formulars feststellen. Es kann sein, dass für die Bearbeitung des Lernfahrausweises in Zürich eine Gebühr bezahlt werden muss. Es wird zudem notwendig, sich zur Theorieprüfung anzumelden. Anschließend muss die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt werden. 

In der Regel dauert die Prüfung 45 Minuten und wird auf dem Computer absolviert. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von 150 möglichen Punkten 135 Punkte erreicht werden. Wer entsprechend gelernt hat, wird diese Prüfung leicht bestehen. Nun dauert es wenige Tage bis der Lernfahrausweis mit der Post zugestellt wird. 

Es ist darauf zu achten, dass der Lernfahrausweis eine Gültigkeit mit der Ausstellung von 24 Monaten besitzt. Sind diese Kriterien alle erfüllt, dann geht es auf Suche einer Fahrschule. 

 

 

Die geeignete Fahrschule suchen

 

Am besten machst Du Dich im Internet auf die Suche. Vielleicht hast Du vor Ort schon Deine richtige Schule gefunden?

 

In Zürich gibt es viele Fahrschulen und Fahrlehrer. Bevor Du dich für eine Fahrschule entscheidest empfehlen wir zuerst mit der Fahrschule kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Bei diesem persönlichem Gespräch findest Du relativ schnell heraus ob diese Fahrschule für dich die Beste ist. 

Bevor es zu der praktischen Führerprüfung überhaupt gehen kann, wird ein 8-stündiger Verkehrskundekurs ( VKU Oerlikon) bei einem Fahrlehrer notwendig. Der VKU Kurs ist obligatorisch und muss bevor Du dich für die Fahrprüfung anmelden möchtest besucht und abgeschlossen sein.

 



Die praktische Ausbildung wird durch den Fahrerlehrer sowie mit einer dazu befugten Begleitperson durchgeführt. Optimal ist die Ergänzung der praktischen Fahrstunden mit einer Begleitperson aus dem direkten Umfeld. So kann das Erlernte nochmals gefestigt werden. Mit dem Lernfahrausweis darf mit einer Begleitperson geübt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Begleitperson zumindest das 23. Lebensjahr vollendet haben muss. Zudem muss die Person selbst mindestens drei Jahre im Besitz eines Führerausweises sein. Ein Führerausweis auf Probe reicht für eine Begleitperson nicht aus. Es muss zusätzlich sichergestellt werden, dass die Begleitperson leicht den Zugriff zur Handbremse besitzt. 

 



Das Fahren mit der Begleitperson


Bei den Lernfahrten neben der Fahrschule durch eine Begleitperson ist darauf zu achten, dass hinten am Fahrzeug das dafür notwendige Schild angebracht wird. Ein blaues Schild mit einem weissen "L" sollte gut sichtbar für die weiteren Verkehrsteilnehmer angebracht werden. Weitere Personen zusätzlich zur Begleitperson sind möglich. 



Der Anmeldevorgang zur Fahrprüfung


Damit der Lernfahrausweis in einen regulären Führerschein mündet, ist die Anmeldung nach den notwendigen Fahrstunden zur Fahrprüfung die Voraussetzung. Jedoch müssen die unter 20-jährigen Fahrschüler, welche die praktische Führerprüfung absolvieren möchten, eine Lernphase von 12 Monaten hinter sich haben. In dieser Lernphase sollte mit dem  Lernfahrauswei eine entsprechende Fahrpraxis und Erfahrung gesammelt werden. Für die über 20-Jährigen gibt es keine Lernphase von 12 Monaten. Der Fahrerlehrer entscheidet über die Prüfungsreife. Die notwendige Fahrpraxis und damit verbundene Sicherheit sollte auf jeden Fall vorhanden sein, damit die Prüfung erfolgreich bestanden wird. 


Der Fahrschüler wartet somit nach dem Anmeldevorgang auf die Einladung zur Prüfung. In der Regel bedarf es einer Wartezeit von ein paar Wochen. Für die praktische Prüfung müssen je nach Kanton einige Unterlagen mitgebracht werden. Die praktische Fahrprüfung an sich bedarf 45 Minuten genau so lange wie auch eine Fahrstunde oder eben eine Fahrlektion. Diese Prüfung wird mit dem Fahrzeug aus dem Fahrschulbetrieb durchgeführt. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird der Führerausweis ausgestellt. Dieser wird auch per Post zugesendet.



Der Führerausweis wird auf Probe ausgestellt. Innerhalb der Probezeit von drei Jahren muss zudem eine Weiterbildung von einem Tag, insgesamt acht Stunden, absolviert werden. 

 

Dieser Kurs ist auch unter dem Namen Schleuderkurs oder WAB bekannt.



Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen



Der Lernfahrausweis ist ein entscheidender Schritt für eine neue Freiheit. Unabhängig sein und mit seinem Fahrzeug von Ort zu Ort zu fahren, ist für viele ein ganz neues Lebensgefühl. Wir sind für alle Fragen jederzeit ansprechbar und freuen uns als Fahrschule in Zürich auf zahlreiche neue Schüler. Bei Fragen zum Lernfahrausweis beantragen helfen wir gerne weiter.