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Neues Verkehrsgesetz 2023 Schweiz, Fahrschule Zürich

Was für neue Verkehrsregeln gelten ab 2023 in der Schweiz?

Im gerade begonnenen Jahr 2023 treten in der Schweiz eine Reihe von neuen gesetzlichen Regelungen für den Verkehr in Kraft. Manche betreffen als Verkehrsregeln das Verhalten des Fahrers unmittelbar, andere sind deshalb von Interesse, weil sie neue Möglichkeiten für Gemeinden und Kantone festlegen. Als Autofahrer kann man entsprechende Initiativen unterstützen und sich auf weitere solche einstellen. Die Gültigkeit von einigen Vorschriften hat mit 1. Januar schon begonnen, andere Regeln treten erst mit 1. April in Kraft.

 

 

 

Bestimmungen betreffend die Organisation von Verkehr

Diese Gesetze haben keine direkte Auswirkung auf das Verhalten des Fahrers im Verkehr. Sie sind beide bereits am 1. Januar in Kraft getreten.
- Veloweggesetz
Dieses Gesetz verpflichtet die Kantone zum Bau von Veloverkehrsnetzen. Als Autofahrer kann man sich also darauf einstellen, mehr solche Velowege überqueren zu müssen. Mit dieser Bestimmung soll der Bau von besseren und sichereren Fahrmöglichkeiten für Velos angeschoben werden. Indirekt ist das auch für Autofahrer interessant, die für kurze Strecken auf das Velo umsteigen möchten.

 

 


 

Einführung von Tempo-30 Zonen und Begegnungszonen mit Tempo 20

Beide Zonen sollen mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einfacher eingeführt werden können.
Gleich bleibt, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen oder Hauptverkehrsstrassen Tempo 50 gilt. Eine Verlangsamung ist nur bei Vorliegen von besonderen Gründen zulässig.
Die neue Regelung betrifft nicht verkehrsorientierte Strassen und damit also Nebenstrassen. Dort soll die Einführung dieser zwei Zonen ohne qualifizierte Gründe und auch ohne Gutachten möglich sein. Zu diesen qualifizierten Gründen zählten bisher besondere Gefahrenstellen, ein notwendiger besonderer Schutz von bestimmten Verkehrsteilnehmern, eine Verbesserung des Verkehrsflusses oder eine Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe.
Die Behörden können Tempo-30 oder Tempo-20 Zonen also einfach ohne Vorliegen solcher Gründe verfügen, sind aber wie bisher zur Veröffentlichung verpflichtet.
Für den einzelnen Fahrer ergeben sich also einfachere Möglichkeiten, bei der eigenen Gemeinde die Einführung von Langsamfahrzonen vorzuschlagen. Manche werden das begrüssen, andere sollten die Bestimmung deshalb kennen, weil damit in naher Zukunft mit mehr solchen Zonen im Verkehr gerechnet werden muss.

 

 

 

 

Neue Bestimmungen über technische Details

Ab erstem Januar gelten schärfere Bestimmungen betreffend die Partikelmessung für eine Abgasnachprüfung. Für die Messung der Feinstaubbelastung von Dieselfahrzeugen ist jetzt ein präziseres Messverfahren mit geeichten Geräten vorgeschrieben.



 

Neue Verkehrsregeln für Fahrer

Diese beiden Regeln betreffen Carpooling und schwere Arbeitsmotorwagen und gelten beide seit dem 1. Januar.
- Schwere Arbeitsmotorwagen
Besitzen diese ein blaues Kontrollschild, sind sie jetzt vom Fahrverbot für Lastkraftwagen ausgenommen.


- Carpooling
Neue gesetzliche Grundlagen ermöglichen es Kantonen und Gemeinden, Bevorzugungen für Carpools einzuführen. Damit sollen Fahrer also ermuntert werden, das alleinige Verwenden ihres Autos zu vermeiden und mehrere Personen mitzunehmen.
Dafür gibt es jetzt ein neues Verkehrssymbol oder Verkehrszeichen "Mitfahrgemeinschaft", das ein Auto von hinten mit zwei im Fahrzeug sichtbaren Personen zeigt und auch eine Zahl enthalten kann. Diese Zahl gibt an, ab wie vielen Personen im Auto die vom Verkehrszeichen angegebene Ausnahme gilt.
Mit einem solchen Zeichen können Fahrgemeinschaften von Einschränkungen des fliessenden Verkehrs ausgenommen werden. Die Möglichkeiten dafür umfassen die Regeln:


- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen,
- Verbot für Motorwagen,
- Busstreifen.


Fahrgemeinschaften mit der erforderlichen Anzahl von Mitfahrern dürfen dann also ein Fahrverbot ignorieren oder auf einer Busspur fahren.
Entsprechende Möglichkeiten sieht das neue Gesetz auch für Einschränkungen von ruhenden Verkehr beziehungsweise Ausnahmen davon vor. Dazu zählen die Regeln:


Parkieren gestattet,
Parkieren mit Parkscheibe,
Parkieren gegen Gebühr.


In diesen Fällen sind die angegebenen Möglichkeiten zum Parkieren nur für Autos nutzbar, die bei der Zufahrt mit der angegebenen Mindestzahl an Mitfahrern besetzt sind. Beim Wegfahren gibt es keine Einschränkung, das ist also regelkonform auch für einen Fahrer allein möglich.
Auch wenn Erfahrungen mit dieser Regelung noch fehlen, sind gewisse Probleme damit leicht vorstellbar. Ein Verstoss gegen diese Regeln des Parkierens ist schliesslich nur bei der Zufahrt zum Parkplatz überhaupt möglich. Das ist ein starker Kontrast zu anderen Regeln des Parkierens wie das der Kurzparkzone oder des Parkverbots, die einfach durch ein regelwidrig abgestelltes Fahrzeug gebrochen werden. Im Fall der Mitfahrgemeinschaft für einfacheres Parkieren wird es darauf hinauslaufen, dass beim Abstellen des Fahrzeugs aufmerksam beobachtet wird, ob sich Augen des Gesetzes in Sichtweite befinden.

 


 

Regeln betreffend den Führerausweisentzug

Diese beiden Regeln gelten erst ab dem 1. April. Ein Entzug des Führerausweises ist eigentlich gar keine Strafe, sondern nur eine Verwaltungsmassnahme. Trotzdem gehört sie zu den für Autofahrer am stärksten einschränkenden Schritten, die eine Verwaltung verhängen kann. Dementsprechend interessant sind die folgenden zwei Änderungen, die dem Autofahrer zugutekommen.
Wird einem Fahrer der Lern- der Führerausweis abgenommen, muss die Polizei den Ausweis innerhalb von 3 Arbeitstagen an die kantonale Entzugsbehörde übermitteln. Diese muss dann innerhalb von 10 Tagen den vorsorglichen Entzug des Ausweises verfügen, was aber nur bei hinreichend ernsten Zweifeln an der Fahreignung des Fahrers möglich ist. Wenn diese Bedingungen nicht gegeben sind, muss die Behörde den Ausweis zumindest vorübergehend dem Fahrer zurückgeben. Als Autofahrer ist man damit also davor geschützt, dass der eigene Führerausweis auf eine endlose Reise durch die Verwaltung geschickt wird und man während dieser Zeit nicht Auto fahren kann.
Eine weitere für den Fahrer vorteilhafte Regelung betrifft die Berücksichtigung der beruflichen Verwendung eines Fahrzeugs. Liegt nur eine leichte Widerhandlung als Grund für den Entzug des Führerausweises vor, kann die Behörde Fahrten bewilligen, die für die Berufsausübung notwendig sind. Damit wird also Rücksicht darauf genommen, dass ein Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund eines Führerausweisentzugs unverhältnismässig und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
 

 

Fälschungssicherer Führerausweis

Dieser stellt nicht direkt eine Änderung der Verkehrsregeln dar, ist aber trotzdem für Fahrer eine Neuerung. Ab Mitte April 2023 werden neu ausgegebene Führerausweise das Format einer Kreditkarte besitzen und ein moderneres Design aufweisen. Technische Eigenschaften sind für die Fälschungssicherheit verantwortlich. Alte Führerausweise behalten ihre Gültigkeit, können aber auf Wunsch in neue umgetauscht werden.
Die Gültigkeit und die durch den Führerausweis erteilten Berechtigungen bleiben von dieser Änderung unberührt.